UN-Behindertenrechtskonvention – Petition
Im März 2022 hat der Ausschuss der UN-Behindertenrechtskonventionen (BRK) die Umsetzung der Konvention in der Schweiz überprüft. Die Erkenntnis ist ernüchternd, weil diese Rechte in vielerlei Hinsicht nicht respektiert werden. Die von der Konvention geforderte Inklusion wird auf allen Staatsebenen und in der Gesellschaft noch zu wenig gelebt. Und die Schweiz hat keinen konkreten Umsetzungsplan.
Die Petition fordert den Bundesrat, das Fakultativprotokoll zur UN-BRK zu ratifizieren. Dieses Protokoll ist für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz besonders wichtig. Es räumt ihnen das Recht ein, sich bei Verletzungen der in der Konvention verbrieften Rechte an den UN-BRK Ausschuss zu wenden, wenn alle innerstaatlichen Beschwerdemöglichkeiten ausgeschöpft sind. Stellt der Ausschuss einen Verstoss gegen die Konvention fest, spricht er eine Empfehlung an den Vertragsstaat aus. Der Staat wird verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten Rechenschaft über die eingeleiteten Massnahmen abzulegen.
Die AFAAP unterstützt die Petition und lädt euch ein sie zu unterzeichnen. Zur Petition